Einzigartig im Gebrauchtwagenhandel, Mobilitätsgarantie bei Auto Ludwig
 

MOBILITÄTSGARANTIE bei Auto Ludwig

Einzigartig im Gebrauchtwagenhandel.

Ob technisches Gebrechen, Fahrzeugverlust oder Unfall - mit Auto Ludwig sind sie immer mobil!

Leistungen im Überblick
Die Leistungen der K-POWER Mobilität Service Assistance gelten in Österreich sowie im gesamten europäischen Ausland.

  • Pannen-/Unfallhilfe, Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs am Schadensort
  • Hilfe auch bei selbstverschuldeten Pannen
  • Abschleppen zu einer geeigneten Fachwerkstatt (innerhalb von 50 km zur Autoludwig Reparatur- und VertriebsGmbH)
  • Leihwagenanspruch bis 2 Tage
  • oder Übernachtung, wenn der Schadensort weiter als 100 km von Ihrem Wohnort entfernt ist,
  • oder Heim-/Weiterreise, wenn der Schadensort weiter als 100 km von Ihrem Wohnort entfernt ist

HOTLINE
Ihr Fahrzeug bewegt sich nicht mehr?
Rufen Sie einfach unsere HOTLINE unter 0800 / 20 53 63 (kostenlos aus ganz Österreich) an und wir machen Sie wieder mobil!
Um unsere HOTLINE aus dem Ausland zu erreichen wählen Sie einfach +43 1 25 093 5372 (zum jeweiligen Tarif).

 


Mobilitätsgarantiebedingungen


1. Hilfe bei technischem Gebrechen oder nach Unfall
Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit ist und eine Werkstätte mit eigener Kraft nicht mehr erreicht werden kann, sorgt die ARC Einsatzzentrale für die zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendige technische Hilfeleistung vor Ort und übernimmt die Kosten des Einsatzes, sowie der vom Pannenfahrzeug mitgeführte Bordmittel (Kleinreparaturmaterial), nicht jedoch von den Ersatzteilen selbst.

Die Leistung „Hilfe nach technischem Gebrechen“ wird nur auf den dem öffentlichen Straßenverkehr zugänglichen Verkehrsflächen erbracht.

2. Abschleppen
Wenn das Fahrzeug, wie unter Pkt. 1. beschrieben, vor Ort nicht wieder instand gesetzt werden kann, organisiert die ARC Einsatzzentrale unverzüglich die fachgerechte Abschleppung des Fahrzeuges - im Bedarfsfall auch mit Anhänger, innerhalb von 50 km vom Schadensort zum Wohnort des Kunden .
Darüber hinaus erfolgt die Abschleppung in die nächste qualifizierte Marken- oder Fachwerkstatt.

3. Leihwagen
Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens oder eines Unfalles fahrunfähig ist und am Schadenstag in der Marken- und/oder Fachwerkstätte nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, besorgt die ARC Einsatzzentrale einen Leihwagen für die Weiterfahrt. Die Kosten dieses Leihwagens werden bis zu einer Dauer von zwei (2) Tagen für den Kunden übernommen.

4. Heim-/Weiterreise
Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens oder eines Unfalles fahrunfähig ist und am Schadenstag in der Marken- oder Fachwerkstätte nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann und der Schadensort mehr als 100 km vom Wohnort entfernt ist, organisiert die ARC Einsatzzentrale die Heimreise zum Wohnort oder die Weiterreise zum Zielort. Die Kosten für die Bahnfahrt 2. Klasse oder eines Economy Flugtickets (bei einer Reisedauer mit der Bahn von mehr als 8 (acht) Stunden) werden für alle begünstigten Personen übernommen.

5. Fahrzeugabholung
Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens oder eines Unfalles fahrunfähig ist und am Schadenstag in der Marken- oder Fachwerkstätte nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann und der Schadensort mehr als 100 km vom Wohnort entfernt ist, organisiert die ARC Einsatzzentrale die Rückreise vom Wohnort oder Zielort zur Werkstatt am Schadensort. Die Kosten für die Bahnfahrt 2. Klasse oder eines Economy Flugtickets (bei einer Reisedauer mit der Bahn von mehr als 8 (acht) Stunden) werden für eine Person übernommen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistung ist die Inanspruchnahme der Leistung Heim-/Weiterreise, wie unter Punkt 4 beschrieben.

6. Übernachtung
Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens oder eines Unfalles fahrunfähig ist und am Schadentag in der Marken- oder Fachwerkstätte nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, organisiert die ARC Einsatzzentrale die Übernachtung für alle Begünstigten. Die Kosten für die Übernachtung bis € 58,00 inkl. MwSt. und Frühstück pro Person und Nacht jedoch bis maximal 2 (zwei) Nächte werden übernommen.