Einzigartig im Gebrauchtwagenhandel.Ob technisches Gebrechen, Fahrzeugverlust oder Unfall - mit Auto Ludwig sind sie immer mobil!
HOTLINE
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Mobilitätsgarantiebedingungen |
| 1. Hilfe bei technischem Gebrechen oder nach Unfall Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit ist und eine Werkstätte mit eigener Kraft nicht mehr erreicht werden kann, sorgt die ARC Einsatzzentrale für die zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendige technische Hilfeleistung vor Ort und übernimmt die Kosten des Einsatzes, sowie der vom Pannenfahrzeug mitgeführte Bordmittel (Kleinreparaturmaterial), nicht jedoch von den Ersatzteilen selbst. Die Leistung „Hilfe nach technischem Gebrechen“ wird nur auf den dem öffentlichen Straßenverkehr zugänglichen Verkehrsflächen erbracht. |
| 2. Abschleppen Wenn das Fahrzeug, wie unter Pkt. 1. beschrieben, vor Ort nicht wieder instand gesetzt werden kann, organisiert die ARC Einsatzzentrale unverzüglich die fachgerechte Abschleppung des Fahrzeuges - im Bedarfsfall auch mit Anhänger, innerhalb von 50 km vom Schadensort zum Wohnort des Kunden . Darüber hinaus erfolgt die Abschleppung in die nächste qualifizierte Marken- oder Fachwerkstatt. |
| 3. Leihwagen Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens oder eines Unfalles fahrunfähig ist und am Schadenstag in der Marken- und/oder Fachwerkstätte nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, besorgt die ARC Einsatzzentrale einen Leihwagen für die Weiterfahrt. Die Kosten dieses Leihwagens werden bis zu einer Dauer von zwei (2) Tagen für den Kunden übernommen. |
| 4. Heim-/Weiterreise Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens oder eines Unfalles fahrunfähig ist und am Schadenstag in der Marken- oder Fachwerkstätte nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann und der Schadensort mehr als 100 km vom Wohnort entfernt ist, organisiert die ARC Einsatzzentrale die Heimreise zum Wohnort oder die Weiterreise zum Zielort. Die Kosten für die Bahnfahrt 2. Klasse oder eines Economy Flugtickets (bei einer Reisedauer mit der Bahn von mehr als 8 (acht) Stunden) werden für alle begünstigten Personen übernommen. |
| 5. Fahrzeugabholung Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens oder eines Unfalles fahrunfähig ist und am Schadenstag in der Marken- oder Fachwerkstätte nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann und der Schadensort mehr als 100 km vom Wohnort entfernt ist, organisiert die ARC Einsatzzentrale die Rückreise vom Wohnort oder Zielort zur Werkstatt am Schadensort. Die Kosten für die Bahnfahrt 2. Klasse oder eines Economy Flugtickets (bei einer Reisedauer mit der Bahn von mehr als 8 (acht) Stunden) werden für eine Person übernommen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistung ist die Inanspruchnahme der Leistung Heim-/Weiterreise, wie unter Punkt 4 beschrieben. |
| 6. Übernachtung Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens oder eines Unfalles fahrunfähig ist und am Schadentag in der Marken- oder Fachwerkstätte nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, organisiert die ARC Einsatzzentrale die Übernachtung für alle Begünstigten. Die Kosten für die Übernachtung bis € 58,00 inkl. MwSt. und Frühstück pro Person und Nacht jedoch bis maximal 2 (zwei) Nächte werden übernommen. |